Powerbanks unterliegen strengen Transportregeln

Für Powerbanks gelten auf Flugreisen besondere Sicherheitsvorschriften, da Lithium-Akkus als potenzielle Brandgefahr eingestuft werden.

16.07.2026 14:32
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Powerbanks dürfen grundsätzlich nur im Handgepäck transportiert werden.

Wer in den Urlaub fliegt, sollte beim Packen von Powerbanks besondere Vorsicht walten lassen. Luftfahrtbehörden und Fluggesellschaften weisen erneut darauf hin, dass tragbare Akkus nicht ins aufgegebene Gepäck gehören. Hintergrund ist die steigende Zahl von Zwischenfällen mit Lithium-Ionen-Batterien an Bord von Flugzeugen.

Lithium-Akkus gelten als Brandrisiko

Powerbanks enthalten Lithium-Ionen-Akkus, die auf engem Raum viel Energie speichern. Werden sie beschädigt, überhitzen sie oder kommt es zu einem technischen Defekt, kann ein sogenanntes thermisches Durchgehen („Thermal Runaway“) entstehen. Dabei entwickeln sich innerhalb kurzer Zeit starke Hitze, Rauch und im schlimmsten Fall ein Brand. Während ein solcher Vorfall in der Flugzeugkabine von der Besatzung meist schnell erkannt und bekämpft werden kann, stellt ein Brand im Frachtraum ein deutlich größeres Risiko dar. Dort sind Akkus für die Crew nicht unmittelbar erreichbar.

Zahl der Zwischenfälle nimmt zu

Nach Angaben von Luftfahrtbehörden werden weltweit immer mehr Vorfälle mit Lithium-Batterien registriert. Neben Bränden sorgen auch beschädigte oder falsch transportierte Akkus regelmäßig für Sicherheitsmaßnahmen, Verspätungen oder sogar Flugumleitungen. So musste in diesem Jahr ein Flug nach London außerplanmäßig in Rom landen, nachdem bekannt geworden war, dass sich eine Powerbank im aufgegebenen Gepäck eines Passagiers befand. Auch Brände in Gepäckfächern, die mutmaßlich durch Lithium-Akkus ausgelöst wurden, haben in den vergangenen Monaten international für Aufmerksamkeit gesorgt.

Powerbanks gehören ins Handgepäck

Die wichtigste Regel lautet deshalb: Powerbanks dürfen grundsätzlich nur im Handgepäck transportiert werden. Im Aufgabegepäck sind sie nicht erlaubt. Der Grund ist einfach: Entsteht in der Kabine ein Problem mit einer Powerbank, kann die Besatzung sofort eingreifen. Im Frachtraum wäre dies nur eingeschränkt möglich. Neben Powerbanks betrifft diese Regel auch lose Lithium-Batterien sowie viele Ersatzakkus für elektronische Geräte.

Airlines verschärfen ihre Vorschriften

Mehrere Fluggesellschaften haben ihre Vorgaben zuletzt verschärft. Teilweise dürfen Powerbanks während des Fluges weder benutzt noch über die Bordstromversorgung geladen werden. Einige Airlines schreiben außerdem vor, dass die Geräte nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen, sondern griffbereit unter dem Vordersitz oder am Körper aufbewahrt werden müssen. Auch die Zahl der mitgeführten Powerbanks wird bei einigen Fluggesellschaften inzwischen begrenzt. Üblicherweise sind maximal zwei Geräte mit einer Kapazität von bis zu 100 Wattstunden ohne Sondergenehmigung erlaubt. Für größere Akkus gelten zusätzliche Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Nicht jede Airline hat identische Regeln

Obwohl internationale Empfehlungen existieren, unterscheiden sich die Vorgaben je nach Fluggesellschaft teilweise. Reisende sollten sich deshalb vor dem Abflug über die jeweiligen Bestimmungen ihrer Airline informieren. Besonders bei internationalen Flügen können die Vorschriften voneinander abweichen. Auch wenn die meisten handelsüblichen Powerbanks die zulässigen Kapazitätsgrenzen einhalten, empfiehlt es sich, die Angaben auf dem Gerät gut lesbar zu belassen.

Sicherheit steht im Vordergrund

Für die meisten Passagiere ändern sich die Reisevorbereitungen dadurch nur geringfügig. Entscheidend ist vor allem, die Powerbank nicht im Koffer aufzugeben, sondern im Handgepäck mitzuführen. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, Brände frühzeitig erkennen und bekämpfen zu können und damit die Sicherheit an Bord weiter zu erhöhen.

(red)

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