Risiko für Urlauber bei Airline-Insolvenzen steigt

Geht eine Fluggesellschaft insolvent, können bei individuell gebuchten Reisen neben dem Flugpreis weitere Kosten verloren gehen.

29.09.2026 14:58
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Nach einer Untersuchung des internationalen Zahlungsdienstleisters WEX haben zwischen 2000 und 2024 weltweit mehr als 1.200 Fluggesellschaften ihren Betrieb eingestellt.

Nach airBaltic befindet sich nun auch die spanische Fluggesellschaft Volotea in einem Restrukturierungsverfahren. Beide Airlines führen ihren Flugbetrieb zunächst weiter. Für Reisende zeigen die Entwicklungen zugleich ein Risiko, das bei der Urlaubsplanung leicht übersehen wird: Wer Flug, Hotel und Mietwagen einzeln bucht, kann bei einer Insolvenz der Fluggesellschaft auf weiteren Kosten sitzen bleiben.

Wirtschaftlicher Druck auf Airlines

Airline-Insolvenzen sind keine Seltenheit. Nach einer Untersuchung des internationalen Zahlungsdienstleisters WEX haben zwischen 2000 und 2024 weltweit mehr als 1.200 Fluggesellschaften ihren Betrieb eingestellt. Zwischen 2011 und 2019 waren allein in Europa rund 5,6 Millionen Passagiere von Airline-Insolvenzen betroffen. Auch 2026 bleibt die wirtschaftliche Lage für viele Fluggesellschaften angespannt. Nach Angaben des internationalen Luftfahrtverbands IATA dürften die durchschnittlichen Kerosinpreise heuer knapp 70 Prozent über dem Vorjahresniveau liegen. Gleichzeitig soll die weltweite Nettogewinnmarge der Airlines von 4,2 auf rund zwei Prozent sinken. Besonders unter Druck geraten damit Fluggesellschaften mit geringer Eigenkapitalausstattung, hohen Verbindlichkeiten und begrenzten Liquiditätsreserven.

Mehr als nur der Flugpreis kann verloren gehen

Für Reisende kann eine Insolvenz weitreichendere Folgen haben als den Verlust des Flugtickets. Wer den Flug direkt bei einer Airline bucht, hat keine gesetzliche Insolvenzabsicherung. Ob bereits bezahlte Beträge zurückerstattet werden, hängt daher unter anderem davon ab, ob nach einer Insolvenz ausreichend Mittel vorhanden sind. Problematisch können vor allem separat gebuchte Reiseleistungen werden. Hotel, Mietwagen oder bereits bezahlte Ausflüge bleiben grundsätzlich bestehen, auch wenn der gebuchte Flug ausfällt. Muss kurzfristig ein Ersatzflug organisiert werden, können zusätzliche Kosten entstehen. Aus einem günstigen Flugticket kann dadurch eine deutlich teurere Reise werden.

Pauschalreisen bieten zusätzlichen Schutz

Eine Alternative können individuell zusammengestellte Pauschalreisen sein. Diese müssen nicht dem klassischen zweiwöchigen Strandurlaub entsprechen. Auch Rundreisen, Boutique-Hotels, Mietwagen oder unterschiedliche Fluggesellschaften lassen sich zu einer Pauschalreise kombinieren. Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter grundsätzlich dafür verantwortlich, bei einem Ausfall des gebuchten Flugs eine geeignete Alternative zu organisieren. Kann die Reise nicht durchgeführt werden, besteht ein Anspruch auf entsprechende Rückerstattung. Darüber hinaus müssen Reiseveranstalter gesetzlich für den Fall einer eigenen Insolvenz vorsorgen. Dadurch sind die Zahlungen der Kunden auch bei einer Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters abgesichert.

Absicherung wird wichtiger

Neben dem finanziellen Schutz bietet die Buchung über einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro im Problemfall einen zusätzlichen Ansprechpartner. Gerade bei kurzfristigen Änderungen oder Ausfällen kann dieser bei der Organisation einer Lösung unterstützen. Für Reisende bedeutet das, bei der Urlaubsplanung nicht nur Preise und einzelne Leistungen zu vergleichen. Auch die Frage, wer bei einer Insolvenz oder einem Ausfall für die weiteren Kosten und die Organisation der Reise verantwortlich ist, kann entscheidend sein.

(PA/red)

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