EU weitet Fluggastrechte aus

Neue EU-Regeln sollen Reisenden bei Flugausfällen bessere Informationen und einfachere Verfahren für Rückerstattungen ermöglichen.

20.10.2026 15:58
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Betroffene Reisende sollen den vollständigen Ticketpreis einschließlich möglicher Vermittlungsgebühren zurückerhalten.

Das Europäische Parlament hat am heutigen Dienstagvormittag weitere Verbesserungen bei den Fluggastrechten beschlossen. Für Passagiere soll es künftig einfacher werden, Entschädigungen etwa bei Flugverspätungen oder Flugausfällen geltend zu machen. Die neuen Regeln sollen zudem für mehr Transparenz bei Buchungen über Vermittler sorgen.

Erstattungen bei Buchungen über Vermittler

Die Regelungen legen unter anderem fest, wie Rückerstattungen bei ausgefallenen Flügen abgewickelt werden, wenn die Reise über einen Vermittler gebucht wurde. Betroffene Reisende sollen den vollständigen Ticketpreis einschließlich möglicher Vermittlungsgebühren zurückerhalten. Vermittler müssen bereits vor der Buchung darüber informieren, wie die Rückerstattung im Fall einer Stornierung geregelt ist. Zusätzlich sollen künftig einheitliche Formulare für Erstattungsanträge in allen EU-Sprachen und für sämtliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.

Rechte für Menschen mit Behinderungen und Kinder

Verbessert werden auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie von Kindern. Unter bestimmten Voraussetzungen können Begleitpersonen künftig kostenlos mitfliegen. Bereits Anfang 2026 hatte das Europäische Parlament eine erste Erweiterung der Fluggastrechte beschlossen. Die Europäische Kommission hatte 2023 neue Regelungen für die Rechte von Passagieren bei Flug-, Bahn-, Schiffs-, Bus- und Fernbusreisen vorgeschlagen.

(APA/red)

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