Wizz Air hat zu Unrecht Gebühren verlangt
Die Arbeiterkammer ging erfolgreich gegen konsumentenfeindliche Geschäftsbedingungen vor.

Die ungarische Fluglinie Wizz Air muss ihre Geschäftsbedingungen überarbeiten und Konsumenten zu Unrecht abverlangte Gebühren zurückbezahlen, wie die Arbeiterkammer (AK) am Montag bekanntgab. So sind etwa die 40 Euro Check-in-Gebühr unzulässig. Bei insgesamt 81 von 88 Klauseln in den Beförderungsbedingungen, die die AK beanstandet hatte, gab der Oberste Gerichtshof (OGH) den Arbeitnehmervertretern recht.
Neben den Beförderungsbedingungen wurden darüber hinaus 30 Klauseln zum Wizz Account, dem Kundenkonto, zum Wizz Geschenkgutschein sowie die Praktik von Rückerstattungen der Ticketkosten in Wizz Credits ohne schriftliche Zustimmung der Fluggäste als unzulässig erklärt.
Wizz Air Klauseln
So wurden den Check-in-Gebühren weitere Gebühren für unzulässig erklärt. Beanstandet wurden unter anderem verwirrende Bedingungen – auch hier muss die Fluglinie Abhilfe schaffen. Dass Wizz Geschenkgutscheine nur 12 Monate gelten, wies der OGH als unzulässig zurück. Und Ticketkosten dürfen nur mit Zustimmung der Passagiere in Wizz Credits erstattet werden. Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die seit 2019 von den Klauseln betroffen waren, können ihre Ansprüche über die Homepage der Airline Wizz Air ihre Ansprüche geltend machen, wie die AK mitteilte.
(APA)