China verschärft Kontrolle über Auslandsreisen
Neue Bestimmungen ermöglichen Ausreisesperren auch bei bestimmten Verstößen im Ausland und sehen zudem Einschränkungen für die Einreise von Ausländern vor.
China verschärft die Kontrolle über Auslandsreisen seiner Bürger. Eine im Juli veröffentlichte Verordnung ist am gestrigen Dienstag in Kraft getreten und sieht zusätzliche Möglichkeiten für Ausreisesperren vor. Betroffen sein können unter anderem Personen, die gegen Exportkontrollen oder Vorschriften zur Weitergabe von Technologie verstoßen und damit laut Behörden die nationale Industrie- und Technologiesicherheit gefährden könnten. Eine maximale Dauer für diese Sperren nennt die Verordnung nicht. Die chinesischen Behörden verweisen auf Fälle, in denen Bürger nach einer regelwidrigen Ausreise unerlaubt Technologie ins Ausland weitergegeben hätten. Ausreisesperren aus Gründen der nationalen Sicherheit waren bereits bisher möglich.
Weitere Gründe für Reisebeschränkungen
Ausgeweitet werden die Möglichkeiten auch für Personen, die im Ausland gegen Gesetze verstoßen und dadurch Chinas Sicherheit oder Interessen schädigen. Nach ihrer Rückkehr können sie für sechs Monate bis drei Jahre von weiteren Auslandsreisen ausgeschlossen werden. Als Gründe für die strengeren Kontrollen nennen die Behörden unter anderem den Kampf gegen grenzüberschreitenden Betrug und illegales Glücksspiel. Kritiker sehen in den neuen Bestimmungen dagegen eine weitere Einschränkung der Reisefreiheit. Die Verordnung umfasst insgesamt 19 Artikel und regelt auch die Einreise von Ausländern. Wer bei einem Visumantrag im Ausland oder bei der Einreise falsche Angaben macht, kann für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren von der Einreise ausgeschlossen werden.
Passabgabe für Staatsbedienstete
Für zahlreiche Partei- und Staatsfunktionäre gelten bereits seit Jahren besondere Regeln für Auslandsreisen. Sie müssen ihre privaten Reisepässe bei ihrer Dienststelle hinterlegen und benötigen für Reisen ins Ausland eine Genehmigung. Mittlerweile gelten entsprechende Vorgaben teilweise auch für Beschäftigte an Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Begründet werden die Kontrollen mit dem Schutz von Staatsgeheimnissen und dem Kampf gegen Korruption.
(APA/red)
