EU stärkt Rechte von Flugreisenden
Auch bei Flugausfällen wegen hoher Kerosinkosten haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung.
Die EU-Kommission hat klargestellt, dass die europäischen Fluggastrechte auch bei Flugstreichungen aufgrund hoher Kerosinpreise gelten. Reisende haben in solchen Fällen Anspruch auf Rückerstattung, Umbuchung oder Rückbeförderung sowie auf Betreuung am Flughafen. Bei kurzfristigen Absagen können zudem Ausgleichszahlungen fällig werden.
Anders ist die Situation bei tatsächlichem Treibstoffmangel. Dieser kann laut EU als außergewöhnlicher Umstand gelten, wodurch Airlines unter Umständen von Entschädigungszahlungen befreit sind.
Hintergrund der aktuellen Diskussion sind stark gestiegene Kerosinpreise infolge gestörter Öltransporte durch die Straße von Hormuz im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg. Mehrere Fluggesellschaften, darunter die Lufthansa und SAS, haben deshalb bereits einzelne Flüge gestrichen.
Zugleich betonte die EU-Kommission, dass Flugtickets nach dem Kauf nicht nachträglich verteuert werden dürfen. Zusätzliche Treibstoffzuschläge seien demnach unzulässig. Branchenvertreter prüfen derzeit außerdem alternative Kerosinarten, um mögliche Versorgungsengpässe in Europa abzufedern.
APA/Red.