Gericht bestätigt Aus für Hotelprojekt in Hallstatt

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Ablehnung eines Hotelprojekts in der Hallstätter Seeuferschutzzone bestätigt.

13.05.2026 14:40
red04
© Adobe Stock
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass dem Schutz des besonders sensiblen Landschaftsbildes der UNESCO-Welterberegion Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut ein überragendes öffentliches Interesse zukomme.

In der oberösterreichischen Gemeinde Hallstatt wird es vorerst keinen Hotelneubau in der Seeuferschutzzone geben. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigte eine Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, die den Antrag auf naturschutzrechtliche Bewilligung abgelehnt hatte. Darüber informierte das Gericht am heutigen Mittwoch.

Projektgesellschaft scheiterte mit Beschwerde

Die Projektgesellschaft hatte den Bau eines Hotels sowie die Revitalisierung des denkmalgeschützten Amtshauses der Salinen geplant. Nach der Ablehnung durch die Bezirkshauptmannschaft wandten sich die Betreiber mit einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht. In ihrer Argumentation verwiesen sie auf aus ihrer Sicht erhebliche Mängel bei der Interessenabwägung. Zudem sei das Vorhaben architektonisch gut in die Umgebung eingebunden. Auch touristische und lokale Interessen seien ihrer Meinung nach unzureichend berücksichtigt worden. Bestandteil des Projekts waren außerdem Maßnahmen zum Schutz vor Felssturz, Hochwasser und Lawinen.

Schutz des Landschaftsbildes

Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass dem Schutz des besonders sensiblen Landschaftsbildes der UNESCO-Welterberegion Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut ein überragendes öffentliches Interesse zukomme. Dieses wiege schwerer als die angeführten touristischen Interessen. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen. Laut Gericht steht es der Projektgesellschaft offen, ein verkleinertes beziehungsweise redimensioniertes Vorhaben erneut zur naturschutzrechtlichen Genehmigung einzureichen. Gegen die Entscheidung können zudem Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof oder eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden.

Gericht sieht erhebliche Beeinträchtigung

In der Begründung hielt das Landesverwaltungsgericht fest, dass durch das Projekt zwar keine unmittelbare Schädigung der öffentlichen Interessen am Natur- und Landschaftsschutz zu erwarten sei. Gleichzeitig wurde aber auf die hohe Sensibilität des betroffenen Gebiets hingewiesen. Besonders hervorgehoben wurden die charakteristische Gebäude- und Siedlungsstruktur entlang des Hallstätter Seeufers sowie die prägende Berg- und Seelandschaft. Das geplante sechsgeschoßige Hotel auf einem bislang unbebauten Wiesenhang würde sich laut Gericht deutlich von der bestehenden kleinteiligen Bebauung abheben und das Landschaftsbild erheblich stören.

(APA/red)

Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Weitere Themen