Tourismusfonds nimmt Förderanträge entgegen
Beschäftigte in Hotellerie und Gastronomie können ab heute Förderungen für Weiterbildung, Kinderbetreuung und finanzielle Notlagen beantragen.
Wer in der österreichischen Hotellerie und Gastronomie arbeitet, kann ab heute beim Tourismusbeschäftigtenfonds Förderungen beantragen. Ziel des Fonds ist es, die Branche und ihre Beschäftigten bei spezifischen Herausforderungen zu unterstützen. Bis 2028 stehen jährlich 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Laut Tourismusbericht 2025 des Wirtschaftsministeriums trägt der Tourismus 6,5 Prozent zum österreichischen Bruttoinlandsprodukt bei. Rund 230.000 unselbstständig Beschäftigte arbeiten in Hotellerie und Gastronomie. Der Fonds bietet unter anderem Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung, Kinderbetreuung sowie finanzielle Unterstützung in Notlagen. „Wir investieren in jene, die den Tourismus in Österreich tragen. Mit unserem breiten Förderangebot soll es für die Beschäftigten attraktiver werden, in ihrem Beruf zu bleiben“, sagt Anna Daimler, Vorstandsvorsitzende des Tourismusbeschäftigtenfonds.
Förderung in mehreren Bereichen
Neben Aus- und Weiterbildung berücksichtigt der Fonds auch weitere Aspekte des Berufsalltags. Dazu zählen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Arbeitszeitmodelle, die unterschiedliche Lebensphasen berücksichtigen. „Es ist entscheidend, dass unser Angebot die Bedürfnisse der Zielgruppe umfassend abdeckt“, erklärt Sarah Beran, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Fonds und Ökonomin in der Arbeiterkammer Wien. Auch die Unternehmen sollen von den Förderungen profitieren. „Jede Person, die im Job gehalten werden kann und weiterqualifiziert wird, stärkt schließlich auch den einzelnen Tourismusbetrieb“, sagt Anna Burton, Vorstandsmitglied des Fonds und Ökonomin am WIFO.
Zuschüsse für Weiterbildung und Kinderbetreuung
Für Aus- und Weiterbildung stehen mehrere Förderungen zur Verfügung. Das Tourismusstipendium umfasst bis zu 5.000 Euro für Kurskosten, Fahrtkosten und Lebensunterhalt. Dazu kommen Kursgutscheine in Höhe von derzeit 250 Euro, etwa für Deutschkurse, sowie Prämien für Lehrabschlüsse und den Wechsel von einer überbetrieblichen in eine betriebliche Lehrausbildung. Weitere Leistungen betreffen die Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse. Die Kinderbetreuungsförderung beträgt bis zu 300 Euro pro Kind und Monat. In finanziellen Notlagen sind Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro möglich, sofern hohe Kosten mit dem Erhalt oder der Aufnahme einer Beschäftigung im Tourismus verbunden sind. Für 2026 ist außerdem eine Auszeichnung für innovative Projekte von Tourismusbetrieben vorgesehen, die ihren Beschäftigten zugutekommen. Personen, die zuletzt in Hotellerie oder Gastronomie gearbeitet haben und arbeitslos geworden sind, können einmalig bis zu 700 Euro beantragen.
Antragstellung online und telefonisch
Die Voraussetzungen für die einzelnen Förderangebote sind auf tourismusfonds.at veröffentlicht. Die Leistungsordnung des Fonds wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bestätigt. Informationen stehen auch in mehreren Sprachen zur Verfügung; zusätzlich wird eine telefonische Beratung angeboten. Geschäftsführer Markus Hafner-Auinger verweist auf eine möglichst unkomplizierte Antragstellung sowie eine rasche Prüfung und Auszahlung der Förderungen. Bei Aus- und Weiterbildungen können derzeit Kurse des BFI, des Verbands Österreichischer Volkshochschulen, der Österreichischen Hotelvereinigung, der Qualifizierungsagentur und von Inlingua gefördert werden. Angebote des WIFI und weiterer Bildungseinrichtungen sollen folgen, sofern sie die Qualitätsanforderungen des Fonds erfüllen.
(PA/red)