Wiesn-Zeltvergabe bleibt ohne EU-Ausschreibung
Ein Münchner Wirt ist mit dem Versuch gescheitert, die Vergabe der großen Oktoberfest-Zelte europaweit ausschreiben zu lassen.
Ein Münchner Wirt hat gefordert, die Vergabe der großen Festzelte auf dem Oktoberfest europaweit auszuschreiben. Nach seiner Auffassung sollten die begehrten Zeltplätze nicht wie bisher vergeben, sondern nach einheitlichen, transparenten und für alle Bewerber offenen Kriterien im europäischen Wettbewerb ausgeschrieben werden. Ziel sei eine gleichberechtigte Chance für alle leistungsfähigen Bewerber. Im Mittelpunkt seines Vorstoßes standen zwei zentralen Festzelte: das Paulaner-Festzelt sowie das traditionsreiche Schottenhamel-Zelt, das seit vielen Jahrzehnten in Familienbesitz betrieben wird.
Antrag scheitert vor Vergabekammer
Mit diesem Anliegen ist der Antragsteller nun vor der Vergabekammer Südbayern gescheitert. Die Kammer wies seinen Nachprüfungsantrag zurück, wie die Regierung von Oberbayern mitteilte. Damit folgt das Gremium der Einschätzung, dass die Vergabe der Festzelte durch die Stadt München nicht unter das europäische Vergaberecht fällt.
Kein verpflichtender EU-Vergaberechtstatbestand
Entscheidend war die Frage, ob die Zuteilung der Festzelte aus ausschreibungspflichtige Dienstleistungskonzession einzustufen ist. Nach Auffassung der Vergabekammer ist dies nicht der Fall. Begründet wurde dies damit, dass die Stadt München den Festzeltbetreibern keinen einklagbaren Anspruch auf den Betrieb während der gesamten Dauer des Oktoberfests einräumt. Eine entsprechende rechtliche Verpflichtung sei in den Zuteilungs- und Betriebsvorgaben nicht vorgesehen.
Weitere rechtliche Schritte angekündigt
Der Wirt Alexander Egger, Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH, will gegen die Entscheidung weiter vorgehen. Er kündigte an, Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen und notfalls auch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anzurufen. Neben dem Verfahren vor der Vergabekammer läuft zudem ein weiterer Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht München. Dort geht es um die Ablehnung einer Bewerbung für ein Zelt auf der Oidn Wiesn. Eine Entscheidung steht noch aus.
Zustimmung aus München
Die Entscheidung der Vergabekammer wurde von Stadtpolitik und Wiesn-Verantwortlichen begrüßt. Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne), Wiesnchef Christian Scharpf (SPD) und Wiesnstadträtin Anja Berger (Grüne) sehen darin eine Bestätigung der bisherigen Vergabepraxis der Stadt. Krause betonte, das Oktoberfest sei ein Ausdruck bayerischer Kultur und weit mehr als eine Großveranstaltung. Scharpf sprach von einem „guten Tag für die Wiesn“ und hob die Bedeutung der Tradition hervor. Auch die Vereinigung der Wiesnwirte unterstützte die Entscheidung.
Sorge vor stärkerer Kommerzialisierung
Kritik an dem Vorstoß kam von Vertretern der Wiesnwirte. Sie warnten davor, dass eine europaweite Ausschreibung zu einer stärkeren Kommerzialisierung führen könnte. Dadurch könne sich der Charakter des Oktoberfests verändern, hieß es. Das Oktoberfest sei eng mit regionalen Betrieben und gewachsenen Strukturen verbunden, die aus Sicht der Wirte geschützt werden müssten. Die Stadt München vergibt die Festzeltplätze bislang über ein Punktesystem, das regelmäßig überprüft und angepasst wird. Die Vergabepraxis war in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.
(APA/red)