Diskussion um Wörthersee-Einstufung

Wirtschaftskammer sieht Anpassungsbedarf für touristische Entwicklung – Umweltschutzorganisation warnt vor Folgen für Natur und EU-Vorgaben.

16.06.2026 12:35
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Die Wirtschaftskammer Kärnten spricht sich dafür aus, den Wörthersee im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan neu zu bewerten. Künftig soll er als „erheblich veränderter Wasserkörper“ eingestuft werden, statt wie bisher als „natürlicher Wasserkörper“. Ziel sei es laut Antrag, die touristische Weiterentwicklung des Sees zu erleichtern und mehr Gestaltungsspielraum für Infrastruktur und Nutzung zu schaffen.

Begründet wird der Vorstoß unter anderem mit bereits bestehenden Eingriffen wie Uferverbauungen, Schifffahrt, Ringkanalisation und intensiver touristischer Nutzung. Nach Ansicht der Wirtschaftskammer bilde die bisherige Einstufung die tatsächlichen Gegebenheiten nur unzureichend ab und führe zu sehr strengen ökologischen Vorgaben, etwa bei der Genehmigung von Stegen oder anderen Seeeinbauten.

Hintergrund ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die für „natürliche Gewässer“ hohe ökologische Zielstandards vorsieht. Eine Herabstufung würde niedrigere Zielwerte ermöglichen und damit potenziell mehr Spielraum für wirtschaftliche Nutzung schaffen.

Der Umweltdachverband kritisiert den Vorschlag deutlich. Die geplante Umstufung widerspreche dem Ziel, den ökologischen Zustand des Sees zu verbessern, und stehe im Gegensatz zur touristischen Vermarktung des Wörthersees als naturnahe Destination. Zudem betont die Umweltseite, dass der See trotz menschlicher Eingriffe nicht mit stark technisch geprägten Gewässern vergleichbar sei.

Auch der derzeitige ökologische Zustand des Wörthersees wird als „mäßig“ bewertet, unter anderem aufgrund eines Rückgangs von Wasserpflanzen. Bereits bestehende Maßnahmen sehen unter anderem strengere Regeln für Motorboote, den Rückbau von Uferverbauungen sowie Anpassungen bei Fischbesatz und Infrastruktur vor.

Die Wirtschaftskammer argumentiert hingegen, dass wirtschaftliche Nutzung und Tourismus für die Region von zentraler Bedeutung seien. Einschränkungen bei Stegen oder Bootsverkehr würden aus ihrer Sicht direkte Auswirkungen auf Betriebe und Beschäftigung rund um den See haben.

Die endgültige Entscheidung über eine mögliche Neubewertung liegt beim zuständigen Umweltministerium.

APA/Red.
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