EU erlaubt „Veggie-Burger“ weiterhin

Pflanzliche Lebensmittel dürfen auch künftig nicht mit Fleischbegriffen beworben werden, einzelne bekannte Bezeichnungen bleiben jedoch erlaubt.

30.06.2026 12:01
red04
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Die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, dass Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Schnitzel“ weiterhin verwendet werden dürfen. Ein ursprünglich diskutiertes Verbot dieser Begriffe wurde damit nicht umgesetzt.

Gleichzeitig sollen künftig jedoch bestimmte Fleischbezeichnungen für pflanzliche Alternativen nicht mehr zulässig sein. Dazu zählen Begriffe, die sich direkt auf Fleischarten oder -stücke beziehen, etwa „Steak“, „Huhn“ oder „Kotelett“, wenn sie für vegetarische oder vegane Produkte genutzt werden.

Für die Umsetzung ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen, um der Branche Zeit zur Anpassung zu geben. Die Regelung ist Teil eines EU-Pakets zur Stärkung der Landwirtschaft und soll unter anderem für mehr Klarheit bei Lebensmittelbezeichnungen sorgen. Hintergrund sind auch Bemühungen, die Position von Landwirtinnen und Landwirten in der Lebensmittelkette zu stärken und Preis- sowie Begriffsdefinitionen transparenter zu gestalten. Die Bestimmungen sollen zunächst bis Ende 2027 gelten und könnten im Rahmen einer Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik erneut überarbeitet werden.

APA/Red.

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