Wien nicht mehr auf Roter UNESCO-Liste
Das Welterbekomitee hat Wien nach jahrelanger Debatte von der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten gestrichen.
Das historische Zentrum Wiens steht nicht länger auf der Roten Liste gefährdeter UNESCO-Welterbestätten. Das Welterbekomitee traf die Entscheidung am heutigen Montag nach einer längeren Debatte im Rahmen seiner 48. Tagung im südkoreanischen Busan. Wien war im Jahr 2017 wegen des umstrittenen Heumarkt-Projekts als gefährdet eingestuft worden.
Österreichische UNESCO-Kommission begrüßt Entscheidung
Sabine Haag, Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission, wertete die Entscheidung als Erfolg der Bemühungen der vergangenen Jahre. In einer Aussendung betonte sie, dass vor allem Dialog und Kompromissbereitschaft maßgeblich für die Bewahrung des kulturellen Erbes seien. Als wesentliche Entwicklungen nannte Haag die Verkleinerung des Heumarkt-Projekts sowie die stärkere Verankerung des Welterbe-Schutzes in den Verwaltungsprozessen der Stadt Wien.
Empfehlung der Experten fiel anders aus
Die Entscheidung des Welterbekomitees weicht von der Empfehlung des Internationalen Rats für Denkmalpflege (ICOMOS) ab. Das UNESCO-Beratungsgremium hatte sich im Vorfeld der Sitzung in einem Entwurf („Draft Decision“) dafür ausgesprochen, Wien weiterhin auf der Roten Liste zu belassen. Bund und Stadt Wien bemühten sich unterdessen auf diplomatischem Weg darum, Mitglieder des Welterbekomitees von der österreichischen Position zu überzeugen. Diese Bemühungen waren letztlich erfolgreich.
Heumarkt-Projekt im Mittelpunkt der Debatte
Auslöser der jahrelangen Auseinandersetzung war das Heumarkt-Projekt des Investors Michael Tojner und seines Unternehmens Wertinvest. Die ursprünglichen Pläne sahen eine maximale Gebäudehöhe von 73 Metern vor, was von den Welterbeschützern kritisiert wurde. Nach mehreren Überarbeitungen des Projekts ist nun eine maximale Höhe von 49,95 Metern vorgesehen. Die 2023 präsentierte Variante muss noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Erst vor wenigen Tagen wies der Verwaltungsgerichtshof zudem eine außerordentliche Revision in der Causa ab.
(APA/red)